(1) Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende
Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz
besitzt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.
(2) Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für
den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht inkl.
Fremdbetreuung.
(3) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund im
Hunderegister ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist.
(4) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht
aggressiv gegen Menschen und anderen Hunden ist.
(5) Der Hundehalter bleibt auch während der
Betreuungszeit und der Abhol- und Bringtätigkeit durch die Hundebetreuung Doggie
Adventure Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB
(Tierhaltergefährdungshaftung).
(6) Doggie Adventure übernimmt keine Haftung für
Personen- und Sachschäden. Für Schäden die der Hund während des Dog Walking
gegenüber Dritten anrichtet, haftet alleine der Hundehalter.
(7) Für durch den Hund verursachte Schäden (zerbissene
Polster, Innenverkleidungen) am Transportfahrzeug der Hundebetreuung Doggie
Adventure
haftet der Hundehalter.
(8) Für Schäden die der Hund während der vereinbarten
Zeit des Dog Walkings sowie während des Hol- und Bringvorganges erleiden könnte,
übernimmt die Doggie Adventure keine Haftung.
(9) Doggie Adventure verpflichtet sich, den Hund art-
und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und
dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren
auszusetzen.
(10) Hält die Hundebetreuung Doggie Adventure eine
tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei
Verletzungen des Hundes, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin
ein, dass der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen
Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird.
(11) Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Beissereien,
Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes
besteht. Die Hundebetreuung Doggie Adventure übernimmt hierfür keinerlei
Haftung.
(12) Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt die
Hundebetreuung Doggie Adventure vertraglich aus.
(13) Läufige Hündinnen können grundsätzlich nicht am
Gassi Service teilnehmen.
(14) Rüden müssen kastriert sein.
(15) Die Vergütung für die Hundebetreuung/Gassi Service
inklusive Abhol- und Bringservice sind nach Rückgabe des Hundes in bar zu
zahlen.
(16) Sofern der Hund abgeholt und wieder nach Hause
gebracht wird, stellt der Hundehalter sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten
eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist. Für eventuell anfallende
Wartezeiten wird für jede angefangene halbe Stunde eine Vergütung in Höhe von
10,- Euro fällig.
(17) Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung
des Hundes wird diese schriftlich festgehalten. Die Hundebetreuung Doggie
Adventure haftet nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der
Wohnung/Haus des Hundehalters.
(18) Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen
ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu diesem Zweck
verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch die Hundebetreuung Doggie Adventure
erfolgt nicht.
(19) Der zwischen dem Hundehalter und der
Hundebetreuung Doggie Adventure geschlossene Betreuungsvertrag kann von beiden
Parteien ohne Angaben von Gründen 7 Tage vor Monatsende gekündigt werden.